Inhaltsverzeichnis
- Abholung Personalausweis und Reisepass
- Ablichtungen oder Abschriften
- Anmeldung (ein Haushalt/Familie bis 5 Personen)
- Beantragung Personalausweis
- Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung)
- Führungszeugnis beantragen
- Lebens- & Aufenthaltsbescheinigung
- Meldebescheinigung
Abholung Personalausweis und Reisepass
Der Personalausweis kann erst abgeholt werden, wenn Ihnen der Brief (PIN und PUK) der Bundesdruckerei zugegangen ist. Bitte vergessen Sie nicht Ihre alten Dokumente mitzubringen.
Ablichtungen oder Abschriften
Die amtliche Beglaubigung erfolgt nur, wenn:
- das zu beglaubigende Original vorgelegt wird,
- das zu beglaubigende Original von einer Behörde ausgestellt wurde,
- die Ablichtung bzw. Abschrift einer Behörde vorgelegt werden soll,
- derjenige in Königs Wusterhausen wohnhaft ist.
Die amtliche Beglaubigung erfolgt nicht, wenn:
- ausländische Dokumente oder Zeugnisse nicht in deutscher Sprache abgefasst sind und der Antragsteller sich weigert, eine anerkannte Übersetzung beizubringen (gerichtlich beeidigter Dolmetscher oder Botschaft/Konsulat)
- weder das Original von einer Behörde ausgestellt ist, noch die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z.B. Personenstandsurkunden beim Standesamt)
- Umstände, die zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstückes, dessen Ablichtung oder Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere:
- wenn dieses Schriftstück Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist
- wenn anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist
Unterschriften und Handzeichen
Die amtliche Beglaubigung erfolgt nur, bei
- persönlicher Vorsprache und
- der Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
Eine amtliche Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen erfolgt, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle benötigt wird.
Die amtliche Beglaubigung erfolgt nicht für
- Unterschriften ohne zugehörigen Text (Blanko-Unterschrift)
Anmeldung (ein Haushalt/Familie bis 5 Personen)
Für die Anmeldung bringen Sie bitte mit:
- Wohnungsgeberbescheinigung bezogen auf die neue Wohnung
- Personalausweis
- Reisepass, sofern vorhanden
- bei Kindern: Kinderreisepass, sofern vorhanden
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass)
Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden. Bei einer Anmeldung mit Hauptwohnsitz werden die Adressangaben im Personalausweis und Reisepass geändert. Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Anmeldebestätigung. Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.
Verfahren
Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich in der Meldestelle vorzunehmen. In Ausnahmefällen können Sie eine andere Person mit Ihrer Anmeldung bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person hat dazu die von der meldepflichtigen Person vorab ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung und die Vollmacht vorzulegen. Zur Änderung der Anschrift im Personalausweis und/oder Reisepass ist/sind diese/er vorzulegen. Ziehen Sie aus dem Ausland zu, ist die Anmeldung nur persönlich unter Vorlage der Ausweisdokumente in der Meldestelle möglich. Bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, für die beide Elternteile sorgeberechtigt sind und getrennt leben, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld mit den Mitarbeiterinnen der Meldestelle. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Beantragung Personalausweis
Für die Antragstellung bringen Sie bitte mit:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Fotomustertafel)
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- Identitätsdokument (alter Reisepass wenn vorhanden, sonst Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- 60,00 € bzw. 37,50 € für Antragsteller unter 24 Jahren
Bitte beachten Sie, dass zur Beantragung der Kinderreisepässe die Kinder anwesend sein müssen
Bearbeitungszeit
Ca. 6-8 Wochen dauert es, bis ein Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin zurückgesendet wird und zur Abholung bereit liegt. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn im Expressverfahren beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb von 4 Werktagen abholbereit. Für diesen Service wird ein Zuschlag in Höhe von 32,- € erhoben. Es ist nicht möglich, für einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine Expresslieferung zu beantragen. Der Kinderreisepass wird im Termin fertig gestellt und ausgehändigt.
In begründeten Ausnahmefällen ist die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (Gebühr 26,- €) möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das heißt, nur wenn keine Zeit mehr ist, einen Express-Reisepass zu bestellen, der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen (z.B. Vorlage des Flugtickets) nachzuweisen
Gültigkeit
Die Gültigkeit eines Reisepasses für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt 6 Jahre, für Personen über 24 Jahren 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Allgemeine Informationen
Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Im November 2005 wurde der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt. Seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert.
Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung)
Bei Beantragung der Klassen B, BE, L, T, AM, A1, A2, A sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:
Antragsformular auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (ausgefüllt und unterschrieben)
· Personalausweis (oder Pass mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate ist)
· Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
· aktuelles Lichtbild gem. Passverordnung (biometrisch)
· Nachweis der Schulung in Erster Hilfe (Original, mind. 9 Unterrichtsstunden)
· Gebühr 43,40 Euro + 4,84 Euro für Direktversand. Bei Beantragung mehrerer Klassen entstehen ggf. zusätzliche Kosten.
Zusätzlich ist im Antragsverfahren anzugeben, welche Fahrschule die Ausbildung durchführt und welche Prüfstelle die Prüfung(en) abnehmen soll. Bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt die Prüfung grundsätzlich bei der für den Wohnsitz zuständigen Prüfstelle.
Anträge auf Umtausch der Fahrerlaubnis sowie des Internationalen Führerscheines sind beim Straßenverkehrsamt zu stellen.
Führungszeugnis beantragen
Wichtige Information:
Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung eines persönlichen oder behördlichen Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister.
- Die Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie ausschließlich persönlich beantragen, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Bestensee meldebehördlich registriert sind.
- Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
Besonderheiten:
- Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z.B. Bewerbung) benötigt wird.
- Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen.
erweitertes Führungszeugnis:
- Ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen benötigt wird.
- Wer einen Antrag auf die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.
Gebühr:
Die Gebühr beträgt 13,00 €
Lebens- & Aufenthaltsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- derzeitige Anschrift
- Geburtstag
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Religion
Bearbeitungsdauer
Die Aufenthaltsbescheinigung wird sofort ausgestellt.
Gebühren
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,-€
Meldebescheinigung
Wichtige Informationen: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können Sie Ihre einf./erw. Meldebescheinigung auch per E-Mail -u.stelzer@bestensee.de-, beantragen. Es wird dafür der Verwendungszweck und die Kopie Ihres Personalausweises benötigt. Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Hinweise.
- Personalausweis oder Reisepass und wenn keines von den Dokumenten vorhanden ist, die Geburtsurkunde.
Allgemeine Informationen
Eine Meldebescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- derzeitige Anschrift
- Geburtstag
- Geburtsort
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgehändigt.
Gebühren
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 5,- Euro. Gebührenfrei ist sie zur Vorlage für Rentenzwecke, der Familienkasse (bei Vorlage des ausgefüllten Formulars), dem Versorgungsamt, dem Jobcenter und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.